Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb (BPW)
„Weiterbetriebsgutachten“ oder Standsicherheitsnachweis

(Akkreditierte Inspektion)

Sie fragen sich:
„Lohnt sich der Weiterbetrieb
meiner Windenergieanlage?“

Ein beachtlicher Teil der installierten Windenergieanlagen erreicht in den nächsten Jahren eine Betriebsdauer von 20 Jahren. Damit nahen sowohl das Ende der garantierten Vergütung wie auch der Entwurfslebensdauer der Anlage, wie sie in der Typenprüfung dokumentiert ist und es stellt sich die Frage, was mit der Windenergieanlage geschehen soll: Weiterbetrieb, Repowering oder Rückbau.

„…es kommt immer darauf an…“

Wenn Sie diese Frage beantworten und eine Entscheidung treffen müssen, ist die Grundlage für die Entscheidung die „Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW)“ – oder etwas einfacher: Die „Weiterbetriebsprüfung“ oder auch Standsicherheitsnachweis.

Sie gibt belastbare Auskunft über:

  • den technischen Zustand der Windenergieanlage
  • Die Perspektive für den sicheren Weiterbetrieb
  • Den Umfang möglicher Maßnahmen

Zusammen mit dem Prüfbericht erhalten Sie immer auch eine aussagekräftige Beschreibung des aktuellen Anlagenzustandes; diese ist für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebes unverzichtbar.

Daher ist unser Weiterbetriebsgutachen der erste und grundlegende Schritt für die Beantwortung der Frage nach einem wirtschaftlichen Weiterbetrieb einer einzelnen Windenergieanlage, eines Windparks oder auch einzelner Anlagen aus einem Park.

Gute Gründe für die Durchführung eines Weiterbetriebsgutachten mit der
Rosendahl Windtechnik GmbH.

  • Langjähriges Mitglied im Sachverständigenbeirat des BWE.
  • Zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015 – wir führen alle unsere Prüfungen und Inspektionen gewissenhaft aus und können dies zu jedem Zeitpunkt nachweisen und wiederholbare Ergebnisse produzieren.
  • Akkreditiert als Inspektionsstelle nach DIN ISO 17020 – unsere Prüfungen sind unparteiisch und unabhängig und sind bei öffentlichen Stellen, Versicherungsgesellschaften und Banken anerkannt.
  • Langjährige, erfahrene und kompetente Inspektionsteams – das Wissen und die Erfahrung aus einer Vielzahl von Inspektionen, Durchsichten und Prüfungen fließt in jeden neuen Auftrag mit ein.
  • Faire und transparente Preisgestaltung – wir kalkulieren jeden Auftrag individuell und lassen dabei alle erforderlichen Punkte einfließen
  • Flexible und termintreue Durchführung – die punktgenaue und zuverlässige Durchführung von allen Aufträgen ist für uns eine Selbstverständlichkeit
  • und: #Windenergieanlagen sind unsere Leidenschaft!

Sie haben eine konkrete Frage: Hier sind Ihre Ansprechpartner:

Für weitere Informationen zum Thema Weiterbetriebsprüfung an Windenergieanlagen stehen Ihnen Herr Martin Rosendahl und Herr Arnold Fokken gerne zur Verfügung.

…oder Sie nutzen unser Kontaktformular

Martin Rosendahl
Tel.: 04923 / 8059771
e-Mail: info@rfw-gmbh.de
Arnold Fokken
Tel.: 04923 / 8059771
e-Mail: a.fokken@rfw-gmbh.de

Zum Hintergrund

Windenergieanlagen sind in der Regel für einen Betrieb von 20 Jahren ausgelegt. Dies wurde vom Hersteller der Anlage in der Typenprüfung festgehalten und dokumentiert. Die Typenprüfung ist die Grundlage der Baugenehmigung und der damit evtl. verbundenen Auflagen. Für den Weiterbetrieb einer Windenergieanlage muss der Betreiber nun nachweisen, dass die Windenergieanlage auch in Zukunft in jeder Hinsicht sicher betrieben werden kann. Dazu ist unter anderem die künftige Standsicherheit durch einen bei der DAkkS akkreditierten Sachverständigen nachzuweisen.

Typenprüfung

Mit der Typprüfung hat der Anlagenhersteller den Nachweis erbracht, dass die zugrunde gelegten Lasten nicht zu einem Ermüden der Bauteile innerhalb der Betriebszeit führen; dies ist in der Regel 20 Jahre. Die individuelle Lebensdauer kann von der Entwurfslebensdauer abweichen und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die erfasst und bewertet werden müssen. Dies geschieht in der Weiterbetriebsprüfung.

Weiterbetriebsprüfung

Soll eine Windenergieanlage weiter betrieben werden, ist eine Bewertung aller Bauteile, die für die Standsicherheit relevant sind, erforderlich. Dies betrifft vor allem die lastabtragenden Komponenten sowie die Sicherheitseinrichtungen, die Anlagensteuerung oder auch die Bremssysteme. Der Bewertung zugrunde liegt die „Richtlinie für Windenergieanlagen, Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) aus dem Jahr 2012. Die Weiterbetriebsprüfung besteht aus zwei Teilen.

Praktischer Teil

Der praktische Teil ist eine Inspektion der Windenergieanlage vor Ort. Dazu gehört eine Dokumentenprüfung sowie eine genauere Betrachtung der Spezialitäten der Anlage, die sich unter anderem aus dem Gegebenheiten des Standortes ergeben. Diesen Teil der Prüfung führen wir selbst durch. Die Überprüfung darf nur von akkreditierten Inspektionsstellen durchgeführt werden.

Analytischer Teil

Der analytische Teil der Prüfung besteht aus einer Prüfung der zugrunde liegenden Typprüfungs- und Baugenehmigungsdokumenten sowie aus einer Lastenberechnung, in die neben den Leistungsdaten auch die Standortdaten berücksichtigt. Für den analytischen Teil beauftragen wir einen geeigneten externen Dienstleister.

Konkret: Sechs Schritte zur Durchführung einer Weiterbetriebsprüfung

Schritt 1:

Sie entscheiden Sich für die Durchführung einer Weiterbetriebsprüfung und wir konnten Sie mit unserem Angebot überzeugen.

Schritt 2:

Gemeinsam mit Ihnen tragen wir alle erforderlichen Unterlagen zusammen und bereiten die Prüfung vor.

Schritt 3:

Wir führen den praktischen Teil an der Windenergieanlage durch und bewerten die Ergebnisse.

Schritt 4:

Unser Dienstleister führt auf Basis der gelieferten Unterlagen ein analytischen Teil der Weiterbetriebsprüfung durch.

Schritt 5:

Wir führen die Ergebnisse des praktischen und des analytischen Teils zusammen und geben eine zusammenfassende und abschließende Bewertung über den Weiterbetrieb Ihrer Windenergieanlage ab.

Schritt 6:

Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung und können nun eine Entscheidung über die Zukunft Ihrer Windenergieanlage treffen.

Das Ergebnis der Prüfung:
Eine Individuelle Einschätzung Ihrer Windenergieanlage

Aus den Ergebnissen der beiden Teile ergibt sich eine gesamthafte Beurteilung der künftigen Standsicherheit der Anlage sowie eine genaue Weiterbetriebszeit, in der die Anlage sicher weiterbetrieben werden kann. Damit halten Sie eine wichtige Entscheidungshilfe in der Hand


Was bedeutet eigentlich…

Entwurfslebensdauer?

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist die konstruktive Lebensdauer von Windenergieanlagen beschränkt. In der Regel auf 20 Jahre. Nach Ablauf der Entwurfslebensdauer steigt die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Materialermüdung.

Bewertungsgrundlagen

Für die Durchführung einer BPW müssen bestimmte Bewertungsgrundlagen herangezogen werden. Unsere Weiterbetriebsprüfung basiert auf den Grundsätzen des BWE (Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW) – Stand Mai 2017) sowie der DIBt-Richtlinie 2012 des Deutschen Instituts für Bautechnik in der korrigierten Fassung 2015 zur Fassung 2012.

Reserven

Die Reserve ist die Zeit, in der die Windenergieanlage noch sicher weiterbetrieben werden kann. Sie ist maßgeblich durch den Unterschied der tatsächlichen Standortbedingungen zu den in der Auslegung berücksichtigten Standardbedingungen bestimmt.

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