Allgemeine Anlagenbegehung
Allgemeine Anlagenbegehung einer Windenergieanlage
(Akkreditierte Inspektion)
Die „Technische Inspektion einer Windenergieanlage“ ist eine allgemeine Anlagenbegehung einer Windenergieanlage und ihrer unmittelbar zum Betrieb notwendigen Nebeneinrichtungen, durch Beurteilung und Feststellung der Übereinstimmung mit bestimmten und – aufgrund einer sachverständigen Beurteilung – mit allgemeinen Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Mit der Prüfung wird der tatsächliche Sachverhalt zum Zeitpunkt der Prüfung festgehalten. Bei der Inspektion werden Tragstruktur (Turm und zugängliche Bereiche der Fundamente) und Maschine sowie wesentliche Komponenten kontrolliert und insbesondere auf Auffälligkeiten und unzulässige Abweichungen vom Sollzustand untersucht. Die Untersuchung bezieht sich auf Beschädigungen, Risse, unvorhergesehener Verschleiß, Korrosion, Spiel, Geräusche, unzureichende Füllstände, Schmierzustand, Schiefstellung, Fehlausrichtung, Resonanzverhalten, und Unwucht.
Im Zuge dessen werden die einzelnen Bauteile und Komponenten der Windenergieanlage einer Sichtprüfung aus unmittelbarer Nähe, einer Funktionsprüfung und/oder einer Schall-Resonanzprüfung unterzogen.
Des Weiteren dient die „Technische Inspektion einer Windenergieanlage“ der Feststellung und Dokumentation von Mängeln und enthält gegebenenfalls Vorschläge bzw. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen für den Betreiber.
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